 |
Anforderungen
Ledige EU-Bürger (die noch nicht verheiratet waren)
- Kopie vom Reisepass
- Meldebescheinigung (erhalten Sie im Einwohnermeldeamt)
- Geburtsurkunde (original oder notariell beglaubigte Kopie)
ALLE PAPIERE MÜSSEN ENTWEDER IN DEUTSCH, ENGLISCH ODER DÄNISCH SEIN UND DIE BESCHEINIGUNG DARF NICHT ÄLTER ALS 3 MONATE SEIN. |
 |
|
 |