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Anforderungen
Ledige EU-Bürger (die noch nicht verheiratet waren)
- Kopie vom Reisepass
- Meldebescheinigung (erhalten Sie im Einwohnermeldeamt)
- Geburtsurkunde (original oder notariell beglaubigte Kopie)
- Eidesstattliche Erklärung die bestätigt, dass sie ledig sind und noch nie verheiratet waren (Aufenthaltsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt)
ALLE PAPIERE MÜSSEN ENTWEDER IN DEUTSCH, ENGLISCH ODER DÄNISCH SEIN UND DIE BESCHEINIGUNG DARF NICHT ÄLTER ALS 3 MONATE SEIN. |
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